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Was muss ich tun?

Was muss ich tun, wenn der Tod eines Angehörigen zu Hause eingetreten ist?

Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt, einen anderen erreichbaren Arzt Ihrer Wahl oder den Notfalldienst. Nachdem ein Arzt die notwendige ärztliche Untersuchung vorgenommen hat und die Todesbescheinigung ausgestellt hat, darf die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof jederzeit von uns vorgenommen werden. Wir versorgen Ihren Angehörigen qualifiziert und pietätvoll. Darüber hinaus besteht nach der Einsargung jederzeit die Möglichkeit am (offenen) Sarg von Ihrem verstorbenen Angehörigen Abschied zu nehmen.

Nach der Überführung:
Zur Fortführung des Bestattungsauftrages bzw. der Erledigung aller für die Bestattung notwendigen Formalitäten und Behördengänge, welche wir selbstverständlich gerne für Sie übernehmen, benötigen wir noch einige Unterlagen von Ihnen:

  • Familienstammbuch oder
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk)
  • Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (falls dieser bereits verstorben ist)
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • Willenserklärung zur Einäscherung
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • evtl. Versicherungspolicen, wenn eine Erledigung unsererseits gewünscht ist
  • Grabstellenurkunde (wenn vorhanden)